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Ist CAMOped Kassenleistung?

Die Bewegungstherapie mit CAMOped ist eine Krankenkassenleistung, keine individuelle Gesundheitsleistung. Ihre Krankenkasse übernimmt ggf. erst nach einer Einzelfallprüfung die Kosten. Zu dieser Prüfung ist sie verpflichtet. Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung der Kostenübernahme.

Unter der Tel.-Nr. 0 80 24/60 81 82-10 erreichen Sie Frau Brigitte Sander von der OPED GmbH.

Zuzahlung für Hilfsmittel

CAMOped ist ein Hilfsmittel. Als gesetzlich versicherter Patient müssen Sie in der Regel 10 Euro Zuzahlung leisten. Diese Rechnung erhalten Sie nach Bewilligung durch die Krankenkasse. Nach Ende der Behandlung geben Sie CAMOped an den Hersteller zurück.

CAMOped kommt zu Ihnen nach Hause

wie gebe ich CAMOped zurück

 

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